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Kinder- und Jugendschutzkonzept

Präsentiert von:

    Kinder- und Jugendschutz-Konzept der TSG Wörpedorf-Grasberg-Eickedorf e.V.

    1. Präambel

    Die TSG Wörpedorf-Grasberg-Eickedorf e.V. bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Ziel des Vereins ist es, durch präventive Maßnahmen und klare Strukturen ein sicheres und förderliches Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche ihre sportlichen, musikalischen und sozialen Fähigkeiten entwickeln können.

    Auf mehreren Ebenen wollen wir die körperliche und seelische Unversehrtheit aller Minderjährigen schützen. Ergänzend zu Gefahren wie Drogen und Alkohol, Mediennutzung, zählen vor allem physische/psychische und sexualisierte Gewalt dazu.

    Wir wollen die Schutzbefohlenen ebenfalls dazu ermutigen und ihnen Möglichkeiten geben, sich zu behaupten, trauen “Nein” zu sagen, Vorfälle einzuordnen und anzusprechen.

    Auch unsere ÜbungsleiterInnen stehen im Interesse dieses Konzepts. Es hilft uns als vereinbarte Leitlinie, Grenzen besser zu kennen und zu beachten. Unsicherheiten sollen abgebaut und eine Kultur des Hinsehens integriert werden.

    Um zu verstehen, wo sexualisierte Gewalt beginnt:

    Sexualisierte Gewalt ist, wenn jemand etwas mit deinem Körper machen will, dass du nicht willst oder das sich falsch anfühlt.

    Zum Beispiel:

    • Jemand fasst dich an Stellen an, die privat sind (z. B. unter der Kleidung).
    • Jemand zwingt dich zu etwas, obwohl du „Nein“ sagst oder Angst hast.
    • Jemand zeigt dir Bilder oder Videos, die für Kinder nicht gedacht sind.
    • Jemand bittet dich, Geheimnisse über deinen Körper zu behalten, die dir Unwohlsein bereiten.

    2. Geltungsbereich

    Das Konzept gilt für alle Mitglieder, TrainerInnen, BetreuerInnen, Ehrenamtliche sowie externe PartnerInnen, die in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

    3. Leitlinien

    1. Respektvoller Umgang: Alle Mitglieder und Verantwortlichen verpflichten sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
    2. Recht auf Schutz: Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich im Verein sicher und geschützt zu fühlen.
    3. Prävention vor Grenzverletzungen: Es wird aktiv darauf hingearbeitet, jegliche Form von Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung zu verhindern
    4. Stärkung: Es wird darauf geachtet sichere Räume und Möglichkeiten zu bieten, Vorfälle zu erkennen und anzusprechen.
      Dabei gelten die Leitsätze:
    • Dein Körper gehört dir.
    • Du darfst immer Nein sagen.
    • Wenn sich etwas komisch, unangenehm oder beängstigend anfühlt, ist es nicht okay.
    • Es ist nie deine Schuld.

    4. Präventive Maßnahmen

    4.1 Sensibilisierung und Schulung

    Fortbildungen: Der Verein bietet oder informiert über regelmäßige Schulungen für TrainerInnen und BetreuerInnen zu den Themen Kinderrechte, Prävention sexualisierter Gewalt und Umgang mit Verdachtsfällen.

    Informationsmaterial: Der Verein stellt Broschüren und Leitfäden für alle Mitglieder bereit.

    4.2 Verhaltensregeln

    ● Mit diesem Dokument wollen wir von Anfang an folgende Verhaltensregeln auferlegen, welche für alle Personen gelten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Ein alleiniges Arbeiten mit Kinder- und Jugendgruppen ist andernfalls ausgeschlossen. (Bestätigung des Konzepts)

    ● Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:

    • Klare Abgrenzung zwischen professioneller und privater Beziehung.
    • Keine alleinige Betreuung ohne Einwilligung der Eltern.
    • Respekt vor den persönlichen Grenzen der Kinder.
    • ErstklässlerInnen und älter gehört - soweit es die Aufsichtspflicht erlaubt - die Kabine
    • und der Duschbereich. Den SpielerInnen ist dieser Bereich allein zu überlassen;

    Zutritt nur durch Klopfen/Ankündigen/Erlaubnis.

    • Ein gemeinsames Duschen Minderjähriger mit TrainerInnen ist nicht erlaubt.
    • Abholen/Wegbringen:
      • kein alleiniges Warten auf Abholung des letzten Kindes (behaltet das vorletzte Kind vor Ort); telefonische Rücksprache mit Eltern halten
      • Kinder nicht allein nach Hause bringen, mindestens eine dritte Person ist mit dabei; telefonische Kontaktaufnahme mit Eltern.

    Die Auszahlung von Übungsleiter-Pauschalen o.ä. Vergütungen geschieht nur noch bei vorhandenem Führungszeugnis.

    4.3 Eignungsüberprüfung

    • Vorzeigen eines erweiterten Führungszeugnisses für alle haupt- und ehrenamtlichen Personen, die mit Minderjährigen arbeiten. (Ablage des Ausstellungsdatum im easyVerein). Das Zeugnis bleibt bei antragstellender Person.
    • Regelmäßige Aktualisierung dieser Nachweise (mindestens alle drei Jahre).
    • Wegen ehrenamtlicher Tätigkeit ist ein erweitertes Führungszeugnis bei der Gemeinde kostenlos einholbar. Ein Vordruck ist bei der Geschäftsführung abrufbar.
    • Auszahlung von ÜL-Pauschalen o.ä. Vergütungen nur noch bei Vorlage eines aktuellenerweiterten Führungszeugnisses.

    4.4 Sportstätten Sicherheit

    • Regelmäßige Überprüfung der Sportanlagen auf Sicherheit und Gefahrenstellen durch Übungsleiter*Innen mit Jugendschutzbeauftragten.
    • Einführung von Sicherheitsregeln durch den Verein.; Kommunikation der Sicherheitsregeln in allen Sportgruppen durch den/die Übungsleiter*In.
    • Deutlicher und simpler Aushang mit Grundregeln und Kontaktmöglichkeit in den Sportstätten & z.B. Extern am Rathaus (QR-Code u.a.)

    4.5 Alkohol & Drogen

    ● In sämtlichen Sport- und Musikstätten ist sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen selbständigen Zugang zu alkoholischen und berauschenden Mitteln haben. Hierzu zählen wir auch Leergut.

    4.6 Fotografie & SocialMedia

    ● Um den Missbrauch von Fotos/Videos im digitalen Raum nicht zu unterstützen, versuchen wir Medienbeiträge möglichst entpersonalisiert zu gestalten.

    Das kann sein:

    • auf ganze oder vollständige Namen zu verzichten, wenn möglich
    • Bildmaterial unscharf oder von hinten/seitwärts zu erstellen, um eine Gesichtserkennung zu vermeiden.
    • Bewusstsein schärfen und unterschiedliche Sichtweisen bei Fotos/Videos kennen und berücksichtigen. Zum Beispiel ist körperbetonte Bekleidung (vorrangig Turnerinnen) eher notwendig, kann für Außenstehende jedoch anziehend sein.
    • Information über Spartenleitungen an die Übungsleiter*Innen, wenn im Einzelfall der Bildverarbeitung widersprochen wurde.
    • Auch Kinder und Jugendliche im Umgang mit Fotos schulen/informieren.
    • Es werden keine Kabinenfotos angefertigt. (Keine Fotos in Kabinen/Umkleiden)
    • Es werden Bilder von Teilnehmern (Sport oder Musik) nur mit ausdrücklicher
    • Zustimmung gemacht.

    4.7 Sportstätten - Regelung

    ● Im Anhang geben wir Hinweise für unsere einzelnen Musik- und Sportstätten zur lokalen

    Umsetzung, in den Punkten:

    • Geschlechtertrennung in den Umkleidekabinen
    • Einzel- und Gruppentraining

    ● sind wir unterwegs mit Kindern und Jugendlichen, versuchen wir folgendes umzusetzen:

    • Möglichst getrennte Schlaf-/Umzieh-/Hygiene-Bereiche - im Rahmen der Aufsichtspflicht/Möglichkeit: Geschlechter- und Alterstrennungen. ggf. zeitlich gesteuert.
    • Aktiv auf Veranstalter zugehen und nach Möglichkeiten der Beachtung fragen.
    • Aufsichtspersonen sind nicht allein mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.
    • Die reiseverantwortliche Person hat Sorge zu tragen, dass eine geschulte Person bei den Gruppen ist. Auch bei Umzügen wie, Schützenfeste o.ä.

    4.8 notwendige Körperkontakte

    Bevor wir Kinder/Jugendliche berühren fragen wir um Zustimmung. In einigen Bereichen ist dies notwendig, um z.B. Musikinstrumente korrekt anzulegen oder zu helfen, Bewegungen korrekt auszuführen. Dies dient der besseren Durchführung, aber auch der Unfallprävention.

    Ausgenommen sind alle medizinisch notwendigen Aktionen. Hier geht die Unversehrtheit vor.

    Allerdings wird mittlerweile in Erste-Hilfe-Kursen verstärkt darauf hingewiesen, dass der/die Betroffene zu fragen ist, ob z.B. eine spezielle Schonhaltung durchgeführt werden darf, wenn die Person ansprechbar ist. Auch hier gilt: Nicht gegen den Willen handeln!

    Einige Sportarten haben notwendige Körperkontakte. Dies können sein:

    • Hilfestellungen z. B. bei Turn- /Aerobic-Übungen
    • bei Bewegungsabläufen im:
      • Turnen, Tanzen, Fußball, Volleyball, Tischtennis,
    • bei Korrekturen von Bewegungsabläufen, Haltung von Instrumenten, Tanzen
    • Partnertrainings im Turnen, Tanzen, Fußball
    • Angriff/Abwehrtrainings in allen Ballsportarten

    5. Strukturen und Ansprechpartner

    5.1 Vertrauensperson für den Kinderschutz

    • Ernennung einer speziell geschulten Vertrauensperson, die als Ansprechpartner*In für Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsmitglieder*innen fungiert. (Punkt 5.4) 
    • Aufgaben:
      • Entgegennahme von Meldungen und Beschwerden.
      • Weiterleitung an externe Fachstellen bei Bedarf.
      • Unterstützung bei der Implementierung des Schutzkonzepts.

    5.2 Meldesystem

    • Einrichtung eines anonymen Beschwerdesystems (need_help@tsg-wge.de).
    • Definition klarer Meldewege für Verdachts- oder Gefährdungsfälle.

    5.3 Zusammenarbeit mit Fachstellen

    • Kooperation mit örtlichen Jugendämtern, Beratungsstellen und Polizei zur professionellen Bearbeitung von Verdachtsfällen.

    5.4 Kontaktpersonen

    Vertrauensperson Kinder- und Jugendschutz /männlich

    • Name: Quentin Wetjen
    • E-Mail: Quentin.wetjen@tsg-wge.de
    • Tel.: 

    Vertrauensperson Kinder- und Jugendschutz /weiblich

    • Name: Rosa Mindermann
    • E-Mail: rosa.mindermann@tsg-wge.de
    • Tel.: 

    Externe Hilfe

    <TBD> (Jugendamt, Kreisjugendpflege)

    6. Umgang mit Verdachtsfällen

     

    6.1 interne Richtlinien

    • Sofortige Information der Vertrauensperson bei einem Verdachtsfall.
    • Dokumentation aller Vorfälle in einem sicheren und geschützten System.
    • Wahrung der Vertraulichkeit im Sinne aller Beteiligten.

    6.2 externe Unterstützung

    • Bei konkretem Verdacht wird unverzüglich das Jugendamt eingeschaltet.
    • Zusammenarbeit mit externen Experten, um angemessene Maßnahmen einzuleiten.

    7. Maßnahmen zur Partizipation

    • Mitspracherechte: Einrichtung eines Jugendgremiums, in dem Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung des Vereinslebens beteiligt werden.
    • Feedbackmöglichkeiten: Regelmäßige Befragungen zur Zufriedenheit und Sicherheit im Verein.

    8. Öffentlichkeitsarbeit

    Über folgende Wege soll das Konzept und Inhalt verbreitet werden.

    • Veröffentlichung des Schutzkonzepts auf der Vereinswebseite.
    • Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern und Vereinsmitglieder.
    • Ggf. Handout für Kinder und Jugendliche erstellen.
    • Infozettel/QR Code am Rathaus
    • Im Willkommensflyer mit aufnehmen.

    9. Evaluation und Weiterentwicklung

    • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Schutzkonzepts. Darstellung in JHV Rechenschaftsbericht.
    • Berücksichtigung von Feedback und neuen Erkenntnissen aus der Praxis.
    • Dieses Konzept stellt einen Rahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen dar. Die Turn- und Sportgemeinschaft Wörpedorf-Grasberg-Eickedorf e.V. setzt sich aktiv für die Umsetzung und Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes ein, um ein sicheres und förderndes Vereinsklima zu gewährleisten.

    Quellen:

    • Sarah Joneleit Sportjugendreferentin / Sportjugend Niedersachsen

    https://www.sportjugend-nds.de/themen/schutz-vor-sex-gewalt-im-sport/schutzmassnahmen-in-

    sportvereinen

    https://www.tvlilienthal.de/geschaeftsstelle/kinderschutz/

    https://www.tus-row.de/verein/schutzkonzept

     

    Anhang

    1. Vereinsheim / Kirchdamm

    • Es gibt 4 Kabinen, wovon jeweils 2 sich eine Dusche teilen.
    • Es sind Schilder zu organisieren, um Kabinen spontan zu kennzeichnen. Schlüssel zum Abschließen bereitzuhalten (Im Schlüsselkasten Geräteraum)
    • Bei größeren Veranstaltungen kann der TC Grasberg als Ausweichfläche angesprochen werden.
    • Eine bauliche Anpassung des Kabinentraktes ist zu prüfen.

    2. Findorffhalle / IGS

    • Hier gibt es einen blauen (links / männlich) und roten (rechts / weiblich) Kabinenbereich. Die jeweils 2 Kabinen teilen sich eine Dusche. Auf dem Weg in die Halle gibt es je Bereich 2 Toiletten.
    • Sportgruppen sind nach Geschlechtern zu trennen. Eltern/Trainerinnen dürfen bei Kindern im Kindergartenalter mit in die Kabine. Ab dem Zeitpunkt als Erstklässlerin gehört die Kabine den Kindern. Ggf. muss auch altersbedingt getrennt werden.
    • Zugang zur Halle für Durchführende findet bei voller Belegung ggf durch den Geräteraum statt.

    3. Grundschulhalle

    • Hier gibt es eine klar gekennzeichnete weibliche und männliche Kabine inkl. Dusche und direkten Tribünenzugang.
    • Gymnastikhalle: für Kinder und Jugendliche aktuell nicht genutzt

    4. Spielmannszug-Raum (IGS Schule)

    • Vorratsraum wird mit Schloss versehen

    • Einzelunterricht. In der Regel ist kein Einzelunterricht vorgesehen. Sollte es durch krankheitsbedingte Abwesenheiten dazu kommen, so ist folgendes zu berücksichtigen:

    1. Information und Rücksprache mit den Eltern

    2. Vermeidung der Situation. Da sich die dafür vorgesehenen Räume in den Räumen im Obergeschoss der IGS befinden, so sind die Türen zwingend offen zu halten.

    5. Blasorchester (IGS Schule)

    a. Der Gruppenunterricht findet als Orchesterprobe im Forum der IGS statt und als Kleinstgruppen (Registerproben) in umliegenden Räumen der IGS z.B. Klassen- oder Musikräume statt.

    b. Einzelunterricht; Unterrichtseinheiten finden in den dafür vorgesehenen Proberäumen statt. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht in den Privatbereich (zuhause) mitgenommen werden. Die Räume, die für den Einzelunterricht vorgesehen sind, müssen neben den anderen Übungsräumen liegen, in denen gleichzeitig Unterricht stattfindet und dürfen nicht abgelegen von anderen Räumen sein.

    1. Die Tür des Einzelraums darf während des Unterrichts nicht abgeschlossen werden.
    2. Die Tür muss von innen und außen leicht zu öffnen sein.
    3. Die Räume, die für den Einzelunterricht genutzt werden, müssen Fenster besitzen, die von außen einsehbar sind. Obergeschossräume, Räume mit Innenhofseitigen Fenster oder fensterlose Räume sind hier nicht zulässig.
    4. Die Eltern müssen über den Einzelunterricht in Einzelräumen informiert werden und ihre Zustimmung geben.

    6. Fussballplatz Am Berg “Rabaukenstadion”

    1. Es gibt 2 Kabinen für Umkleiden, 2 getrennte Toiletten und 1 gemeinsame Dusche; sowie einen Aufenthaltsraum/Schiedsrichterraum.
    2. Alle Geschlechter sind zu fragen, ob es eine eigene Kabine zum Umziehen, bzw. Duschen möchten. Dementsprechend sind die Kabinen aufzuteilen. Schlüssel für die Dusche, um der anderen Kabine den Zugang verwehren, sind im Ballraum vorhanden.
    3. Gemeinsame Mannschaftsbesprechungen sind auf Wunsch mit einer Vertrauensperson (Elternteil o.ä.) möglich.